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Notbetreuung für Kinder


Datum: 21.03.2020
 
Wichtige Änderung ab dem kommenden Montag, 23. März 2020:
Die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur wird erweitert und gilt ebenfalls für das Wochenende sowie den Osterferien 2020. Außerdem können nun auch Eltern, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
 
Eine Bitte in eigener Sache: Bitte melden Sie sich nach Möglichkeit vorab bei uns, damit wir aus organisatorischen Gründen eine bestmögliche Betreuung für ihr Kind bieten können.
 
Bleiben sie gesund!
 
Hier gibt es das Formular für die Betreuung:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf


Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf
https://www.schulministerium.nrw.de/